3 kurze Fragen beantworten
Sag uns, wann du die Hilfe beantragt hast und ob du Geld zurückgezahlt hast.
Corona-Soforthilfe 2020
In Baden-Württemberg können viele Selbstständige und Unternehmen bereits zurückgezahlte Corona-Soforthilfen zurückerhalten. Prüfe in nur 30 Sekunden, ob du dazugehören könntest.
Sag uns, wann du die Hilfe beantragt hast und ob du Geld zurückgezahlt hast.
Wir prüfen, ob dein Fall grundsätzlich für eine Rückerstattung infrage kommt.
Du erfährst, welche Möglichkeiten bestehen und welche Unterlagen gegebenenfalls benötigt werden.
Gerichte haben bestimmte Rückforderungen von Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt. Das Land hat daraufhin ein gesetzliches Ausgleichsverfahren geschaffen. Auch bereits abgeschlossene Rückzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Ja. Das Ausgleichsgesetz berücksichtigt unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits erfolgte Rückzahlungen und bestandskräftige Rückforderungsbescheide.
Nein. Für die erste Prüfung reichen wenige Angaben aus deiner Erinnerung. Erst später können Unterlagen erforderlich werden.
Das hängt unter anderem von der ursprünglichen Bewilligung, der tatsächlichen Rückzahlung und möglichen gesetzlichen Anrechnungen ab.
Ja. Die erste unverbindliche Einschätzung ist kostenlos.
Ja. Das Land Baden-Württemberg sieht ein staatliches Antragsverfahren vor. Eine kostenpflichtige Unterstützung ist nicht verpflichtend.